Anforderungen an Anordnung der Abschiebehaft - Unterbringung in speziellen Hafteinrichtungen; Beginn der Sicherungshaft
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.03.2024
- AktenzeichenXIII ZB 30/22
In diesem Urteil wird entschieden, unter welchen Bedingungen eine Person aus einem anderen Land (Drittstaatsangehörige) in Abschiebehaft genommen werden kann. Die Haft kann auch in einer Untersuchungshaft beginnen, wenn es keinen Transport zur Abschiebehafteinrichtung gibt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.