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BGH, Beschluss vom 2025-01-13 - IV ZB 6/24

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Erinnerung einer Klägerin gegen die Kostenordnung abgelehnt wurde. Dies beruht darauf, dass die Klägerin keine relevanten Einwendungen gegen die Kosten erhoben hat.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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