Auskunftsanspruch eines Vereinsmitglieds auf Mitteilung der E-Mail-Adressen anderer Mitglieder
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum10.12.2025
- AktenzeichenII ZR 132/24
Ein Mitglied in einem Verein hat das Recht, die E-Mail-Adressen anderer Mitglieder zu erfahren, um mit ihnen vor einer Versammlung in Kontakt zu treten. Dies gilt, wenn das Mitglied sein Abstimmungsverhalten beeinflussen möchte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.