Berücksichtigung von vollstreckbarem Titel bei Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum23.01.2025
- AktenzeichenIX ZR 229/22
In dem Urteil geht es darum, dass ein Schuldner bei der Beurteilung seiner Zahlungsunfähigkeit einen Vollstreckungstitel berücksichtigen muss, wenn der Gläubiger die Zwangsvollstreckung eingeleitet hat. Dies bedeutet, dass Gläubiger unter bestimmten Umständen Zahlungen anfechten können, wenn der Schuldner seine Schulden nicht rechtzeitig begleicht.
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