Auslegung der Marktmissbrauchsrichtlinie: Ad-hoc-Pflicht einer Holding-Gesellschaft bei Insiderinformationen aus Tochtergesellschaften und Wissenszurechnung
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum18.11.2025
- AktenzeichenII ZB 9/23
In diesem Urteil wird geklärt, ob eine Holding-Gesellschaft, die keine eigenen Geschäfte betreibt, bei Insiderinformationen aus ihren Tochtergesellschaften zur Bekanntgabe verpflichtet ist. Es werden mehrere rechtliche Fragen zur Zurechnung von Wissen diskutiert.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.