Entziehung der Vertretungsmacht bei Vaterschaftsanfechtung wegen eines Interessengegensatzes zwischen Mutter und Kind
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum29.10.2025
- AktenzeichenXII ZB 242/24
In diesem Fall wurde der Kindesmutter die rechtliche Vertretung ihres Kindes entzogen, weil sie ein eigenes Interesse hatte, die Vaterschaft nicht anzufechten. Es wurde festgestellt, dass ein erheblicher Interessengegensatz zwischen ihr und ihrem Kind besteht, da sie ein Aufenthaltsrecht in Deutschland sichern wollte.
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