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Anspruchsübergang bei Miet-Rückerstattungsanspruch eines SGB II Empfängers

In diesem Urteil geht es darum, dass ein Mieter, der Sozialleistungen zur Sicherung seines Lebensunterhalts erhält, einen Anspruch auf Rückerstattung von überzahlter Miete hat. Diese Ansprüche gehen jedoch auf das Jobcenter über, wenn er Leistungen erhält.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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