EuGH-Vorlage zum Verzicht von Mitgliedstaaten auf Staatenimmunitätsgrundsatz durch Insolvenzverfahrens-Verordnung
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum16.01.2025
- AktenzeichenIX ZR 60/24
Das europäische Gericht überprüft, ob Länder auf den Grundsatz der Staatenimmunität verzichten können. Das bedeutet, dass ein Insolvenzverwalter in bestimmten Fällen gegen einen Staat klagen könnte, um Geld zurückzufordern.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.