Abschiebungshaft: Pflicht zur Bestellung eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts für die Durchführung eines Rechtsbeschwerdeverfahrens
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum11.06.2024
- AktenzeichenXIII ZA 2/24
In diesem Urteil geht es um die Frage, ob jemand, der in Abschiebungshaft sitzt, einen Anwalt, der beim Bundesgerichtshof zugelassen ist, für ein Rechtsbeschwerdeverfahren bestellen muss. Das Gericht entschied, dass dies nicht nötig ist und der Betroffene bereits einen Anwalt hatte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.