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BGH, Beschluss vom 2025-01-16 - III ZR 63/24

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde eines Klägers gegen eine vorherige Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm zurückgewiesen wurde. Die Revision, also der Rechtsmittelantrag, war nicht zulässig, weil sie nicht für den Kläger, sondern nur für die Beklagte zugelassen wurde.

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