Beschwer bei Verfahren nach dem Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- oder anderen Verstößen
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum14.11.2024
- AktenzeichenIII ZR 250/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde eines Verbraucherschutzverbands gegen ein Telekommunikationsunternehmen unzulässig ist. Es wurde festgestellt, dass der Kläger mit seiner Klage nicht die notwendige Mindestbeschwer von 20.000 € erreicht hat, um in Revision zu gehen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.