BGH, Beschluss vom 2024-10-17 - LwZR 4/22
- ArtUrteil
- BrancheAgrar & Landwirtschaft
- Datum17.10.2024
- AktenzeichenLwZR 4/22
In diesem Beschluss wird entschieden, dass die Klage einer Frau gegen die Höhe des Streitwerts, also des Wertes der rechtlichen Auseinandersetzung, abgelehnt wird. Der Streitwert wurde auf 2.000.000 Euro festgelegt, weil es um mögliche zukünftige Schadensersatzansprüche für entgangene Erlöse geht.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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