Compliance & Regulatory Monitor

Regress der gesetzlichen Unfallversicherung nach einem Verkehrsunfall eines versicherten Arbeitnehmers: Übertragbarkeit der zur vereinsrechtlichen Repräsentantenhaftung entwickelten Grundsätze auf die Unternehmenshaftung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls

Es geht um ein Urteil, in dem entschieden wurde, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht von der Beklagten auf einen Schaden zurückgreifen kann, der bei einem Verkehrsunfall durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Eine rechtliche Norm zur Haftung von Unternehmen wurde nicht übertragen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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