Versorgungsausgleich bei Übertragung nicht geschützten Altersversorgungskapitals auf anderen Altersversorgungsvertrag
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum19.06.2024
- AktenzeichenXII ZB 456/23
In diesem Fall geht es um den Versorgungsausgleich nach einer Scheidung, also um die Verteilung von Rentenansprüchen. Das Gericht hat entschieden, dass wenn ein Altersvorsorgekapital, das nicht durch spezielle Gesetze geschützt ist, auf einen anderen Vertrag übertragen wird, dies als neuer Vertrag betrachtet wird und nicht Teil des bisherigen Kapitals ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.