Compliance & Regulatory Monitor

Wirksamkeit einer Untervollmacht nach Tod des Hauptbevollmächtigten im Kontext einer Vorsorgevollmacht

In diesem Urteil wird entschieden, dass eine Untervollmacht, die eine Person von einer anderen erhalten hat, auch nach dem Tod der Hauptbevollmächtigten weiterhin gültig bleibt. Dies betrifft Fälle, in denen eine Person mit einer Vorsorgevollmacht für einen anderen handelt und sichergestellt werden soll, dass die Angelegenheiten der betroffenen Person auch ohne die Hauptbevollmächtigte regelt werden können.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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