Grundsätzliches Verbot der Vertretung eines Verbrauchers durch vollmachtlosen Vertreter
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum08.07.2024
- AktenzeichenNotSt (Brfg) 3/23
Es geht darum, dass Verbraucher nicht von Personen vertreten werden dürfen, die keine Vollmacht haben, wenn es um notarielle Beurkundungen geht. Das Ziel ist, den Verbraucherschutz zu verbessern.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.