Partnerschaftsgesellschaft: Einberufung der Gesellschafterversammlung durch einen Unbefugten
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum16.07.2024
- AktenzeichenII ZR 100/23
In diesem Urteil geht es um eine Partnerschaftsgesellschaft und die Einladung zur Gesellschafterversammlung. Wenn die Einladung von jemandem erfolgt, der dazu nicht befugt ist, sind die Einladung und die Beschlüsse der Versammlung ungültig.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.