Compliance & Regulatory Monitor

BGH, Beschluss vom 2025-01-13 - IX ZB 34/24

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine Anhörungsrüge – also eine Beschwerde gegen einen vorherigen Beschluss – unzulässig ist, weil der Kläger von keinem Anwalt vertreten wurde, der beim BGH zugelassen ist. Zudem wurde ein Antrag auf Beiordnung eines sogenannten Notanwalts abgelehnt, da die Aussicht auf Erfolg als gering eingeschätzt wurde.

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