Zurechnung von Erlös aus Veräußerung von Nachlassgegenstand zur Nachlassinsolvenzmasse
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum19.12.2024
- AktenzeichenIX ZR 119/23
In diesem Urteil geht es darum, dass der Erlös aus dem Verkauf eines geerbten Gegenstandes in die Insolvenzmasse fällt, wenn der Erbe das Geld klar von seinem eigenen Vermögen trennt und der Verkauf zur Verwaltung des Nachlasses dient. 2.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.