Staatliche Haftungsübernahme für Impfschäden bei Corona-Schutzimpfungen in Privatpraxen
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum15.01.2026
- AktenzeichenIII ZR 88/25
In diesem Urteil ging es darum, dass ein Kläger Schadensersatz wegen Impfschäden von Ärzten forderte, die Corona-Impfungen durchgeführt haben. Das Gericht entschied, dass die Ärzte nicht persönlich haften, weil sie im Auftrag des Staates handelten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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