Haftung bei fehlgeschlagener Kapitalanlage: Feststellung der subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen der Beihilfe zu einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung; Tatsachenfeststellung in der Berufungsinstanz
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum11.07.2024
- AktenzeichenIII ZR 176/22
In diesem Fall geht es um die Haftung eines Beklagten, der Anleger durch falsche Informationen über eine Kapitalanlage getäuscht hat. Das Gericht hat festgestellt, dass der Beklagte wissentlich diese falschen Angaben gemacht hat, die dazu führten, dass Anleger Geld investierten, in der Annahme, sie könnten jederzeit darauf zugreifen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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