BGH, Beschluss vom 2025-01-14 - II ZR 117/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum14.01.2025
- AktenzeichenII ZR 117/23
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs geht es um einen Gebührenstreitwert in einem Verfahren, in dem Kläger Ausgleichsansprüche gegen einen Beklagten geltend machen. Die Richter haben entschieden, dass der Streitwert auf 11.154,42 € festgesetzt wird.
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