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BGH, Beschluss vom 2025-01-14 - II ZR 117/23

In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs geht es um einen Gebührenstreitwert in einem Verfahren, in dem Kläger Ausgleichsansprüche gegen einen Beklagten geltend machen. Die Richter haben entschieden, dass der Streitwert auf 11.154,42 € festgesetzt wird.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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