Compliance & Regulatory Monitor

BGH, Beschluss vom 2025-01-15 - V ZR 82/24

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Anhörungsrüge der Beklagten unzulässig ist. Dies bedeutet, dass ihre Beschwerde wegen angeblicher Verletzung ihres Rechts auf Gehör abgelehnt wurde, weil sie nicht von einem zugelassenen Anwalt eingelegt wurde.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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