Unzureichende Ausgangskontrolle in Rechtsanwaltskanzlei
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum22.01.2026
- AktenzeichenV ZB 35/25
In diesem Fall ging es um eine Rechtsanwaltskanzlei, die eine Frist zur Einreichung eines Schriftsatzes versäumt hat. Das Oberlandesgericht hat den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand abgelehnt, weil die Kontrollmechanismen der Kanzlei unzureichend waren und die Frist schuldhaft versäumt wurde.
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