Voraussetzungen der einstweiligen Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens wegen drohender Gesundheitsgefahr
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum11.12.2025
- AktenzeichenV ZB 3/25
In diesem Urteil geht es darum, dass eine Schuldnerin die Zwangsversteigerung ihrer Immobilie stoppen wollte, weil sie gesundheitliche Risiken für ihren Ehemann sah. Das Gericht entschied, dass solche Risiken nicht ausreichend gelten, wenn der Ehemann nicht in der Immobilie wohnt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.