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BGH, Urteil vom 2026-02-03 - VIa ZR 974/22

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Kläger keinen Anspruch auf Schadensersatz hat, weil er nicht genügend Beweise für ein unzulässiges Handeln der Beklagten vorgelegt hat. Das Gericht hat jedoch festgestellt, dass der Kläger möglicherweise Anspruch auf einen Austausch oder Ersatz für einen bestimmten Schaden hat, der ihm durch eine Abschalteinrichtung am Fahrzeug entstanden ist.

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