BGH, Urteil vom 2025-01-28 - X ZR 67/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum28.01.2025
- AktenzeichenX ZR 67/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Reiseveranstalter keine Rückzahlung an die Reisenden leisten muss, wenn diese aufgrund der Corona-Pandemie von ihrem Vertrag zurücktreten. Die Umstände, die zur Absage der Reise führten, waren außergewöhnlich und unvermeidbar.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.