BGH, Urteil vom 2025-01-28 - X ZR 77/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum28.01.2025
- AktenzeichenX ZR 77/22
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Reisender bei pandemiebedingten Absagen von Reisen kein Geld für eine Stornierungsgebühr zahlen muss, wenn er vor der Absage vom Reisevertrag zurücktritt. Die Klage wurde zur Überprüfung an ein unteres Gericht zurückverwiesen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.