Versorgungsausgleich: Behandlung eines im Ausgangsverfahren noch nicht existenten Anrechts im Rahmen des Abänderungsverfahrens; Wertausgleich des erst nach der Ausgangsentscheidung entstandenen Anrechts
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum03.07.2024
- AktenzeichenXII ZB 506/22
In diesem Urteil geht es um den Versorgungsausgleich nach einer Scheidung. Ein Anrecht, das während der Ehe nicht berücksichtigt wurde und nach der Scheidung entstanden ist, bleibt normalerweise unberücksichtigt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.