BGH, Beschluss vom 2025-01-22 - II ZA 5/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum22.01.2025
- AktenzeichenII ZA 5/24
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung unzulässig ist, weil er von einem nicht zugelassenen Rechtsanwalt eingereicht wurde. Zudem wurde der Antrag auf Prozesskostenhilfe zurückgewiesen, da die Antragsstellerin nicht nachweisen konnte, dass ihre Rechtsverfolgung im Sinne der Allgemeinheit notwendig ist.
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