BGH, Beschluss vom 2026-01-27 - VIII ZB 17/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum27.01.2026
- AktenzeichenVIII ZB 17/25
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anhörungsrüge des Beklagten gegen einen vorherigen Beschluss unzulässig ist, da sie nicht von einem zugelassenen Rechtsanwalt eingereicht wurde. Außerdem wird sein Antrag, den Streitwert zu senken, als unzulässig zurückgewiesen.
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