BGH, Beschluss vom 2025-01-14 - II ZR 168/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum14.01.2025
- AktenzeichenII ZR 168/23
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde des Beklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Traunstein unzulässig ist. Der Beklagte hatte gefordert, die Entscheidung des Berufungsgerichts zu überdenken, aber konnte nicht nachweisen, dass der Streitwert über 20.000 € liegt.
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