BGH, Beschluss vom 2024-08-14 - VIII ZB 23/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum14.08.2024
- AktenzeichenVIII ZB 23/24
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Anfrage eines Beschwerdeführers abgelehnt, der gegen eine Entscheidung zur Kostenerhebung vorgehen wollte. Der BGH hat festgestellt, dass die vorgebrachte Anhörungsrüge nicht den Anforderungen entspricht und somit unzulässig ist.
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