Pflichten eines Bauherrn bei Beauftragung Dritter mit Ausführungsplanung; Schadensersatz bei Errichtung von Penthousewohnungen
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum15.01.2026
- AktenzeichenVII ZR 119/24
In diesem Urteil wird geklärt, welche Pflichten Bauherren haben, wenn sie Architekten für die Planung beauftragen. Wenn sie fehlerhafte Pläne übergeben, sind sie mitverantwortlich für Schäden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.