Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Schuldlose Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Vorlage eines ausführlich begründeten Prozesskostenhilfegesuchs
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum06.08.2024
- AktenzeichenIX ZB 26/23
In diesem Urteil geht es darum, dass eine Klägerin, die Prozesskostenhilfe beantragt hat, die Frist zur Begründung ihrer Berufung versäumt hat. Der Gerichtshof hat entschieden, dass sie trotz dieser Versäumnis eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt hat und ihr Antrag letztendlich Erfolg hatte.
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