Abgrenzung einer sonstigen Familiensache von einer allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit
- ArtUrteil
- BrancheAgrar & Landwirtschaft
- Datum06.03.2024
- AktenzeichenXII ZR 63/23
In diesem Fall geht es um einen Rechtsstreit zwischen einem geschiedenen Paar über die Rückzahlung eines Darlehens nach dem Verkauf eines gemeinsamen Grundstücks. Der Beklagte wird darauf hingewiesen, dass sein Einspruch gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts möglicherweise unzulässig ist, weil es sich um eine Familienstreitigkeit handelt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.