BGH, Beschluss vom 2024-08-08 - AnwSt (B) 8/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum08.08.2024
- AktenzeichenAnwSt (B) 8/23
In diesem Fall hat ein Anwalt eine Beschwerde eingereicht, weil er sich nicht rechtzeitig Gehör verschaffen konnte. Der Bundesgerichtshof hat diese Beschwerde abgelehnt, weil sie zu spät eingereicht wurde und weil keine Verletzung des rechtlichen Gehörs vorlag.
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