BGH, Beschluss vom 2024-11-05 - I ZB 3/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum05.11.2024
- AktenzeichenI ZB 3/24
In diesem gerichtlichen Beschluss wird der Wert der anwaltlichen Tätigkeit in einem Rechtsbeschwerdeverfahren auf 50.000 € festgelegt. Dabei spielt das wirtschaftliche Interesse des Markeninhabers eine Rolle.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.