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BGH, Urteil vom 2025-01-28 - X ZR 68/22

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Reisende, die wegen der Corona-Pandemie von ihrem Reisevertrag zurückgetreten ist, ihr Geld zurückbekommt. Die Beklagte, also das Unternehmen, muss die geleistete Anzahlung zurückzahlen, weil außergewöhnliche Umstände vorlagen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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