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BGH, Urteil vom 2025-01-28 - X ZR 80/21

In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) geht es um einen Pauschalreisevertrag, von dem ein Reisender wegen der Corona-Pandemie zurückgetreten ist. Das Gericht entschied, dass der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen kann, da die Pandemie einen außergewöhnlichen Umstand darstellt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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