BGH, Urteil vom 2024-07-11 - VII ZR 425/21
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum11.07.2024
- AktenzeichenVII ZR 425/21
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof eine Klage einer Frau (Klägerin) aufgehoben, die Schadensersatz von einem Autohersteller wegen einer angeblich unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Fahrzeug forderte. Das Gericht hat entschieden, dass die Klägerin nicht ausreichend bewiesen hat, dass die Beklagte (der Autohersteller) vorsätzlich gegen die Gesetze verstoßen hat.
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