BGH, Beschluss vom 2024-09-04 - IV ZR 19/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum04.09.2024
- AktenzeichenIV ZR 19/24
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Beschwerde des Klägers gegen eine frühere Entscheidung des Oberlandesgerichts nicht zugelassen wird. Der Fall hat keine grundsätzliche Bedeutung für das Recht.
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