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BGH, Urteil vom 2025-01-28 - X ZR 56/22

In diesem Urteil geht es um einen Fall, in dem ein Reisender von seiner gebuchten Reise aufgrund der Corona-Pandemie zurückgetreten ist. Das Gericht hat entschieden, dass er sein Geld zurückfordern kann, und die Reiseveranstalterin keine Entschädigung verlangen kann.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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