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BGH, Urteil vom 2025-01-28 - X ZR 81/22

In diesem Fall entschied der Bundesgerichtshof über die Rückzahlung einer Anzahlung für eine Reise, die wegen der Corona-Pandemie abgesagt wurde. Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin zu Recht von ihrem Reisevertrag zurückgetreten ist und die Beklagte die Anzahlung zurückzahlen muss, da außergewöhnliche Umstände vorlagen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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