BGH, Urteil vom 2025-01-28 - X ZR 112/21
- ArtUrteil
- BrancheRecht allgemein
- Datum28.01.2025
- AktenzeichenX ZR 112/21
In diesem Urteil des BGH wurde entschieden, dass ein Reiseveranstalter Rückzahlungen leisten muss, wenn ein Reisender aufgrund von außergewöhnlichen Umständen wie der Corona-Pandemie von einem Reisevertrag zurücktritt. Es wird auch erklärt, dass Entschädigungsansprüche nur unter bestimmten Bedingungen gelten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.