BGH, Beschluss vom 2024-07-30 - 2 ARs 67/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum30.07.2024
- Aktenzeichen2 ARs 67/24
In diesem Fall hat ein Beschwerdeführer (also jemand, der gegen eine Entscheidung vorgeht) eine Anhörungsrüge eingelegt. Diese wurde jedoch als unzulässig verworfen, da er nicht zeigen konnte, dass sein Recht auf Gehör verletzt wurde.
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