BGH, Urteil vom 2026-02-18 - VIa ZR 1111/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum18.02.2026
- AktenzeichenVIa ZR 1111/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Kläger Schadensersatz von der Beklagten verlangen kann, weil sein Auto eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält. Das Berufungsgericht hatte zuvor den Schadensersatzanspruch abgelehnt, was der BGH nun teilweise aufhebt.
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