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BGH, Urteil vom 2025-02-04 - VIa ZR 307/23

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Autobesitzer Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller eines Fahrzeugs geltend machen kann, wenn im Auto eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. Das vorangegangene Urteil eines Oberlandesgerichts wurde teilweise aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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