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BGH, Beschluss vom 2024-08-29 - III ZR 273/23

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beschwerde der Klägerin, die eine Revision einlegen wollte, nicht zugelassen wird. Dies liegt daran, dass die rechtlichen Fragen in diesem Fall nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind und keine neue Klärung des Rechts erforderlich ist.

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