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BGH, Urteil vom 2025-01-28 - X ZR 59/22

In diesem Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Reisender während der Corona-Pandemie von einem Reisevertrag zurücktreten kann, ohne eine Entschädigung zahlen zu müssen. Das Gericht stellte fest, dass die Corona-Pandemie einen außergewöhnlichen Umstand darstellt, der die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigt hat.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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